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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Externer Abfallbeauftragter Brandenburg: Leistung nach AbfBeauftrV

Externer Abfallbeauftragter Brandenburg gesucht? Dann sind Sie beim Sachverständigenbüro Martin Hartzsch jetzt richtig! Wir bieten Ihnen Leistung nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) an!

Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (externer Abfallbeauftragter Brandenburg) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht. Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.

Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:

  • bestimmte Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV,
  • Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle,
  • Betreiber von Deponien bis zur Stilllegung
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 nach Anhang I der Abwasserverordnung, soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden,
  • Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, Elektro(nik)geräte und Batterien zurücknehmen sowie
  • Hersteller und Vertreiber, die freiwillig zurücknehmen (auch als Rücknahmestellen bezeichnet) sowie
  • bestimmte Betreiber von Rücknahmesystemen nach VerpackV, ElektroG und BattG.

Wir stellen für Ihr Unternehmen in Brandenburg einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.

Mit unseren bundesweit tätigen externen Abfallbeauftragten betreuen wir bereits seit Jahren Stammkunden u.a. in und um Potsdam, Cottbus, Frankfurt Oder, Oranienburg, Falkensee, Eberswalde, Bernau, Fürstenwalde, Neurupin und Eisenhüttenstadt.

Tätigkeiten eines externer Abfallbeauftragter Brandenburg:

Als externe Abfallbeauftragte in Brandenburg übernehmen wir die Überwachung und Koordination der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen in Unternehmen, sowie:

  • die Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 KrWG und AbfBeauftrV
  • die Beratung in allen Fragen des Abfallmanagements,
  • die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen sowie
  • die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

externer Abfallbeauftragter Brandenburg
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch
 

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Sachverständigenbüro Hartzsch: Die Experten im Bereich - Externer Abfallbeauftragter Brandenburg!

Als externe Abfallbeauftragte für Unternehmen in Brandenburg achten wir auf verschiedene Aspekte, um effektiv und gesetzeskonform arbeiten zu können:

  • Fachkenntnisse und Qualifikationen: Umfassende Kenntnisse im Abfallmanagement und in den relevanten gesetzlichen Vorschriften (KrWG, AbfBeauftrV).
  • Erfahrung: Praktische Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Abfallarten und Entsorgungsmethoden.
  • Überwachungs- und Kontrollaufgaben: Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen im Unternehmen.
  • Beratung und Schulung: Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Abfallmanagements. Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein und Wissen über Abfallentsorgung und -vermeidung zu erhöhen.
  • Erstellung von Dokumentationen und Berichten: Führen von Abfallbilanzen und Berichten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dokumentation aller relevanten Prozesse und Maßnahmen zur Nachweisführung gegenüber Behörden.
  • Koordination und Kommunikation: Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen und externen Dienstleistern, um eine effiziente Abfallentsorgung sicherzustellen. Gute Kommunikationsfähigkeiten, um Anliegen und Anforderungen klar und verständlich zu vermitteln.
  • Nachhaltigkeit und Effizienz: Förderung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung. Identifizierung und Implementierung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Abfallwirtschaft im Unternehmen.
  • Vertraulichkeit und Integrität: Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Unternehmensdaten. Integrität und Unabhängigkeit bei der Ausführung seiner Aufgaben.

Als externe Abfallbeauftragte in Brandenburg erfüllen wir genau diese Aspekte. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir immer am Zahn der Zeit.


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